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NICORETTE Kaugummi 2 mg freshmint
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NICORETTE Kaugummi 2 mg freshmint

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NICORETTE Kaugummi 2 mg freshmint

von
Johnson & Johnson GmbH (OTC)
Darreichungsform
Kaugummi
Packungsgröße
105 St
Artikelnummer
03643425
Grundpreis
0,26 € / 1 St 3
  • statt 34,99 € AVP²
  • 26,95 € 3
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    Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

    Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

    Details
    PZN
    03643425
    Anbieter
    Johnson & Johnson GmbH (OTC)
    Packungsgröße
    105 St
    Darreichungsform
    Kaugummi
    Produktname
    Nicorette 2mg freshmint
    Monopräparat
    ja
    Wirksubstanz
    Nicotin-Polacrilin (1:4)
    Rezeptpflichtig
    nein
    Apothekenpflichtig
    ja
    Anwendungshinweise
    Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

    Art der Anwendung?
    Kauen Sie das Arzneimittel und lassen Sie es im Mund einwirken. Um eine zu schnelle Freisetzung des Arzneistoffes zu verhindern, sollten Sie langsam (etwa 30 Minuten) und mit Pausen kauen.

    Dauer der Anwendung?
    Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden. Allgemeine Behandlungsdauer: 3-6 Monate. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.

    Überdosierung?
    Bei einer Überdosierung kann es zu Übelkeit, vermehrtem Speichelfluss, Bauchschmerzen, Durchfall, Schweißausbrüchen, Kopfschmerzen, Schwindel, Hör- und Sehstörungen, Blutdruckabfall, Atemschwierigkeiten sowie zum Kreislaufkollaps kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

    Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

    Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
    Dosierung
    Erwachsene1 Kaugummi8-12 mal täglichstündlich
    Höchstdosis: Eine Dosis von 16 Kaugummis pro Tag sollte nicht überschritten werden.
    Für Jugendliche von 12-17 Jahren wird das Arzneimittel von Ihrem Arzt dosiert.
    Es kann sinnvoll sein, im Laufe der Behandlung die Dosis zu reduzieren.
    Für die einzelnen Dosierungsschritte stehen Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffstärken zur Verfügung.
    Anwendungsgebiete
    Das Arzneimittel kann auch eingesetzt werden, um rauchfreie Phasen zu verlängern mit dem Ziel das Rauchen ganz zu stoppen. Sollte dies nach 9 Monaten nicht gelingen, sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
    - Zur Unterstützung der Raucherentwöhnung
    - Linderung von Nicotinentzugssymptomen
    Wirkungsweise
    Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

    Der Wirkstoff wird als Unterstützung zur Raucherentwöhnung eingesetzt, vor allem um Entzugserscheinungen zu mildern. Das Entscheidende dabei ist, dass das Nikotin nicht in Form einer Zigarette abgegeben wird. Dadurch können die nachteiligen Faktoren, wie die zusätzlich mit aufgenommenen Schadstoffe und der suchtfördernde Vorgang des Rauchens, ausgeschlossen werden. Durch langsame Verringerung der Nikotinmenge kann kontrolliert die Nikotinabhängigkeit beendet werden.
    Zusammensetzung
    bezogen auf 1 Kaugummi
    10 mg Nicotin-Polacrilin (1:4)
    2 mg Nicotin
    8 mg Polacrilin
    + Kaugummigrundmasse
    + Butylhydroxytoluol
    + Acesulfam kalium
    + Arabisches Gummi
    + Carnaubawachs
    + Magnesiumoxid, leichtes
    + Levomenthol
    + Natriumcarbonat
    + Natriumhydrogencarbonat
    + Natron
    + Natrium bicarbonat
    + Pfefferminzöl
    + Titandioxid
    608 mg Xylitol
    Gegenanzeigen
    Was spricht gegen eine Anwendung?

    Immer:
    - Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
    - Herzinfarkt, der erst kurze Zeit zurückliegt (bis 3 Monate)
    - Prinzmetal-Angina (spezielle Form der Angina pectoris)
    - Schlaganfall, der erst kurz zurückliegt

    Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
    - Geschwüre im Verdauungstrakt
    - Angina pectoris
    - Durchblutungsstörungen der Peripherie (z.B. Arme, Beine)
    - Durchblutungsstörung der Hirngefäße
    - Herzschwäche
    - Herzrhythmusstörungen
    - Raynaud-Syndrom
    - Bluthochdruck
    - Eingeschränkte Nierenfunktion
    - Eingeschränkte Leberfunktion
    - Phäochromocytom (Adrenalin produzierender Tumor)
    - Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), der mit Insulin behandelt werden muss
    - Schilddrüsenüberfunktion

    Nichtraucher oder Gelegenheitsraucher sollten das Arzneimittel nicht anwenden.

    Welche Altersgruppe ist zu beachten?
    - Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
    - Jugendliche von 12 bis 17 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

    Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
    - Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
    - Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

    Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
    Nebenwirkungen
    Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

    Nebenwirkungen, die speziell auftreten, wenn Nikotin geschluckt wird:
    - Vermehrter Speichelfluss
    - Schluckauf
    - Reizerscheinungen im Mund und im Rachen, zum Teil mit Entzündung der Mund- und Rachenschleimhaut
    - Hautrötung
    - Nesselausschlag

    Beim Arzneimittel werden zahlreiche Nebenwirkungen angegeben. Dabei ist zu beachten:

    Grundsätzlich können unter der Behandlung mit diesem Arzneimittel ähnliche Nebenwirkungen auftreten wie beim Rauchen.

    Beschwerden, die auftreten, können auch durch den Entzug bedingt sein.

    Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

    Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
    Hinweise
    Was sollten Sie beachten?
    - Das Arzneimittel enthält einen Stoff, der bei Kindern zu schwersten Vergiftungen führen kann. Achten Sie deshalb ganz besonders auf eine sichere Verwahrung vor Kindern, auch bei evtl. Resten nach der Anwendung und Verpackungen.
    - Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
    - Rauchen sollte in jedem Fall vermieden werden, weil die medikamentöse Behandlung gestört wird.

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    1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

    2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
    Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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    5 * Sparpotential bezogen auf den UVP des Herstellers (soweit vorhanden), im Übrigen auf den Apotheken-Verkaufspreis (AVP); gilt nicht für rezeptpflichtige Medikamente und Bücher, (AVP = einheitlicher Abgabepreis gemäß der sog. Lauer-Taxe, der im Falle der Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Produktes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird).

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